Steuerberatung seit 1990

Individuelle Beratung
für langfristigen Erfolg

Wir bieten Unternehmen und Selbstständigen umfassende Unterstützung in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Unsere Kanzlei legt besonderen Wert auf eine maßgeschneiderte Beratung und begleitet Sie in jeder Unternehmensphase – von der Gründung bis zur strategischen Weiterentwicklung.

Neben den klassischen Steuerberatungsleistungen unterstützen wir Sie auch bei der strategischen Finanzplanung. Wir analysieren Ihre wirtschaftliche Situation, entwickeln Konzepte zur Optimierung Ihrer Steuerlast und beraten Sie zu Investitionen sowie Vermögensaufbau. Auch in der Unternehmensberatung stehen wir Ihnen zur Seite – sei es bei der Nachfolgeplanung, Restrukturierung oder Expansion.

BKS Besprechungsraum

Im Detail

Unsere Kanzlei bietet umfassende steuerliche Dienstleistungen für unsere Mandanten an. Wir verstehen, dass die Immobilienbesteuerung ein komplexes Thema ist, das eine gründliche Expertise erfordert. Deshalb sind wir stolz darauf, unseren Mandanten professionelle und spezialisierte Beratung in diesem Bereich anzubieten.

Egal, ob Sie ein privater Immobilienbesitzer, ein Unternehmen mit Immobilieninvestitionen oder ein Entwickler sind, wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite. Wir helfen Ihnen dabei, die steuerlichen Auswirkungen Ihrer Immobilieninvestitionen zu verstehen und optimal zu gestalten.

Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Von der steuerlichen Strukturierung von Immobilientransaktionen bis hin zur Optimierung Ihrer Steuerbelastung stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. So beraten wir Sie auch individuell dahingehend, ob der Kauf einer Immobilie im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen steuerlich am günstigsten ist.

Kapitalgesellschaften bieten viele Möglichkeiten und Vorteile im Hinblick auf die Thesaurierung von Gewinnen sowie den Aufbau einer Gesellschaftsstruktur für die Vermögensmehrung und den Vermögenserhalt. Aus diesem Grund haben wir uns auf die Besteuerung von Kapitalgesellschaften spezialisiert. Gerne beraten wir Sie im Hinblick auf eine geeignete Gesellschaftsstruktur für Ihre individuellen Bedürfnisse. Wir unterstützen Sie dabei, die Gesellschaftsstruktur aufzusetzen und übernehmen anschließend die laufende steuerliche Betreuung.

Die Buchführung oder Finanzbuchhaltung ist eine der wichtigsten Grundlagen für Ihren unternehmerischen Erfolg. Die ordnungsgemäße Buchführung dient nicht nur als Grundlage für die Besteuerung, sondern stellt vielmehr das wichtigste Informations- und Steuerungsinstrument des Unternehmens dar. Im Rahmen der Buchführung übernehmen wir für Sie sämtliche Leistungen des betrieblichen Rechnungswesens bzw. unterstützen Sie bei Ihrer firmeneigenen Buchhaltung.

Unsere Leistungen
  • Digitalisierung sämtlicher Abläufe
  • Erstellung der Finanzbuchhaltung
  • Anlagenbuchführung
  • Offene-Posten-Buchführung
  • Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Erstellung der zusammenfassenden Meldung (ZM)
  • Entwicklung und Erstellung eines monatlichen Berichtswesens
  • Auswertung und Controlling
  • Unterstützung firmeneigener Buchhaltung
  • Betreuung von Umsatzsteuer-Sonderprüfungen

Die Grundsteuerreform stellt für viele Eigentümer und Unternehmen eine Herausforderung dar. Wir unterstützen Sie dabei, diese Umstellung reibungslos zu bewältigen. Unser Team berät Sie umfassend zu den neuen gesetzlichen Vorgaben und hilft Ihnen, die erforderlichen Schritte rechtzeitig umzusetzen.

Wir übernehmen die Erstellung Ihrer Grundsteuererklärungen – individuell auf Ihre Immobilie abgestimmt und unter Berücksichtigung aller aktuellen Vorgaben.

Eine Grundsteuererklärung ist grundsätzlich immer dann erforderlich, wenn sich an den Verhältnissen Ihrer Immobilie etwas ändert, beispielsweise bei Kauf eines neuen Grundstücks, bei Neubau, bei wesentlichen Wertänderungen oder bei Eigentumsübertragungen. Auch bei bestehenden Immobilien ist eine Abgabe notwendig, um die neuen Bewertungsgrundlagen korrekt zu erfassen.

Wir unterstützen Sie bei der Unternehmensgründung

Eine Unternehmensgründung ist mit vielen Hindernissen verbunden und gerade aus steuerlicher Sicht müssen dabei zahlreiche Regeln beachtet werden. Als Laie stößt man hier schnell an seine Grenzen und deshalb kommen jetzt wir ins Spiel. Mit der BKS Steuerberatungsgesellschaft mbH haben Sie einen kompetenten Partner an Ihrer Seite. So steht die Gründung Ihres Unternehmens von Anfang an auf soliden Beinen. Doch wie können wir Ihnen eigentlich helfen?

Unsere Leistungen für Unternehmensgründer im Detail

Damit Ihr Traum von der Unternehmensgründung Wirklichkeit wird, ist es zunächst einmal wichtig, eine stimmige Geschäftsidee zu haben und diese professionell umzusetzen. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung eines Businessplans und auch die Rechtsform muss frühzeitig geklärt werden. Wie sieht es eigentlich mit Finanzierungen aus und stehen Ihnen vielleicht sogar Fördermittel zu. Unser Team berät Sie umfassend und kann mit Ihnen gemeinsam viele wichtige Details klären. Wo müssen Sie die Gründung eigentlich anmelden und mit welchen Kosten müssen Sie rechnen? Welche zusätzlichen Anmeldungen, wie zum Beispiel bei der Handelskammer, sind im Zuge der Gründung erforderlich?

Auch nach der Gründung sind wir für Sie da

Wenn das Unternehmen erst einmal gegründet wurde, ist unsere Tätigkeit noch lange nicht beendet. Sie müssen jetzt eine Lohnbuchhaltung und eine Buchführung einrichten. Bei diesen wichtigen Aufgaben können wir Ihnen ebenfalls unter die Arme greifen. Zudem müssen Sie nach der Unternehmensgründung in regelmäßigen Abständen Steuererklärungen und Jahresabschlüsse erstellen. Gerne übernimmt unser Team aus Münster sowie Coesfeld diese Aufgaben für Sie. Gehen Sie bei der Gründung Ihres Unternehmens immer strukturiert vor und setzen Sie auf einen Partner mit großer Erfahrung. Wir haben schon viele Existenzgründer unterstützt und würden uns freuen, wenn wir auch Ihren Start in die Welt der Unternehmer begleiten dürfen. Nehmen Sie doch einfach Kontakt mit uns auf! Wir vereinbaren einen völlig unverbindlichen Beratungstermin und legen eine stimmige Strategie für die Gründung Ihres Unternehmens fest.

Weitere Leistungen
  • Beratung bei Unternehmensübertragungen
  • Rentabilitätsberechnung
  • Liquiditätsplanung
  • Investitionsplanung
  • Finanzierungsberatung und -planung
  • Erstellung von Businessplänen
  • Fördermittelberatung und deren Beantragung

Die Erstellung von Jahresabschlüssen ist eines unserer Kerngeschäfte – unsere tägliche Arbeit. Wir versetzen uns dabei in Ihre persönliche Situation und denken flexibel. Eine individuelle Anpassung an Ihre Tätigkeit/Branche bei optimaler Ausnutzung handels- und steuerrechtlicher Gestaltungsspielräume ist uns wichtig.

Unsere Leistungen
  • Erstellung von Jahresabschlüssen nach Handels- und Steuerrecht für: Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften
  • Erstellung von Jahresabschlussberichten
  • Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
  • Erstellung von Eröffnungsbilanzen
  • Erstellung von Zwischen- und Sonderbilanzen
  • Ermittlung von Kennzahlen
  • Plausibilitätsbeurteilungen

Wir erstellen auch Jahresabschlüsse wenn unsere Mandaten die Buchführung selber erstellen

Die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen stellt einen der sensibelsten Tätigkeitsbereiche in einem Unternehmen dar. Zudem erfordert die Vielzahl der lohnsteuerlichen Regelungen und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben große Anforderungen an die Qualität der Bearbeitung. Um diese hohe Qualität zu gewährleisten, bilden sich unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ständig fort. Wir übernehmen gern für Sie sämtliche Leistungen rund um Ihre Gehaltsabrechnungen.

Unsere Leistungen
  • Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Erstellung von Baulohnabrechnungen
  • Führung der Lohnkonten
  • Erstellung der Lohnsteueranmeldungen
  • Anmeldung der Sozialversicherungsbeiträge
  • Erstellung von Erstattungsanträgen
  • Erstellung von Bescheinigungen
  • Betreuung von Lohnsteueraußenprüfungen
  • Betreuung von Sozialversicherungsprüfungen
  • Beratung und Unterstützung firmeneigener Lohnbuchhaltungen

Steuerberatung endet bei uns nicht mit der Erstellung des Jahresabschlusses oder der Steuererklärung. Steuerberatung bedeutet für uns die Optimierung der gesetzlichen Vorlagen/Möglichkeiten, damit Sie nicht mehr Steuern zahlen müssen als notwendig.

Unsere Leistungen
  • Unternehmensgründung
  • Rechtsformberatung
  • Steuerplanung
  • Steuerbelastungsvergleiche
  • Nachfolgeberatung: Unternehmensnachfolge, Vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsangelegenheiten, Erbschaftsangelegenheiten
  • Betreuung von Betriebsprüfungen
  • Steuerrechtsschutz: Erstellung von Anträgen bei Finanzbehörden sowie Städten und Gemeinden, Führung von außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren, Vertretung in Finanzgerichtsprozessen, Verteidigung in Steuerstrafverfahren
Unsere Leistungen:
  • Einkommensteuererklärung
  • Körperschaftsteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Kapitalertragsteueranmeldung
  • Schenkungsteuererklärung
  • Erbschaftsteuererklärung

Viele Anlässe können den Impuls geben, die Struktur eines Unternehmens oder einer Unternehmensgruppe zu überdenken und umzustrukturieren. Sei es eine Verschlankung und effizientere Organisation der Unternehmensstruktur, die Einsparung von Kosten im Verwaltungsbereich, die Senkung der Steuerbelastung unter gleichzeitiger Schaffung von Investitionskapital und Implementierung von Holding-Strukturen oder die Vorbereitung auf eine vorweggenommene Erbfolge.

Wir bieten professionelle Beratung und Unterstützung bei der Durchführung von Unternehmensumstrukturierungen an. Unser Ziel ist es, Sie bei Veränderungen innerhalb Ihres Unternehmens zu begleiten und maßgeschneiderte Lösungen zu bieten, um nachhaltigen Erfolg sowie die Wahrung und Mehrung des Vermögens zu gewährleisten.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre kaufmännischen Abläufe effizienter und zukunftssicher zu gestalten. Unser Team analysiert Ihre bestehenden Prozesse gründlich, um Schwachstellen und Verbesserungspotenziale zu identifizieren. Dabei setzen wir auf eine umfassende Digitalisierung Ihrer Prozesse, um Arbeitsabläufe zu vereinfachen, zu beschleunigen und transparenter zu machen.

Durch die Automatisierung und Optimierung Ihrer kaufmännischen Prozesse helfen wir Ihnen, Ressourcen zu sparen, Fehlerquellen zu minimieren und die Zusammenarbeit innerhalb Ihres Unternehmens zu verbessern. Unser Ziel ist es, Ihre Prozesse so zu gestalten, dass sie flexibel und skalierbar sind – für eine nachhaltige Steigerung Ihrer Effizienz.

Gerne beraten wir Sie individuell und entwickeln gemeinsam maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen.

Ein Grundsatz der GoBD* ist unter anderem, dass die Buchführung sowie alle weiteren Aufzeichnungen nachprüfbar sein müssen. Damit eine solche Nachprüfbarkeit gegeben ist, bedarf es einer sogenannten Verfahrensdokumentation für den gesamten Prozessablauf inkl. der beteiligten Programme. Dies begründet die Finanzverwaltung damit, dass insoweit das jeweilige Datenverarbeitungssystem letztlich maßgeblich für die Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen verantwortlich ist. Nach Auffassung der Finanzverwaltung sichert eine Verfahrensdokumentation die GoBD-Tauglichkeit Ihrer Buchhaltung erheblich.

Da neben der heutzutage gängigen Buchhaltungssoftware auch zunehmend diverse andere Datenverarbeitungssysteme genutzt werden, ist in der Vergangenheit eine Verfahrens­dokumentation zum Ersetzenden Scannen entwickelt worden. Die Verfahrensdokumentation zum Ersetzenden Scannen ist letztlich für alle Unternehmer relevant, da die Digitalisierung und Archivierung von Belegen mittels DMS (Dokumenten-Management-System) allgegenwärtig ist.

Das erste, was Betriebsprüfer bei einer Prüfung anfordern, ist eben diese Verfahrensdokumentation. Denn die ist eine Art Handbuch dafür, wie Ihre analoge und digitale Buchführung organisiert ist und wer verantwortlich ist. Der GoBD-Erlass empfiehlt nachdrücklich, eine stets aktuelle Verfahrensdokumentation bereit zu halten. Das ist auch sinnvoll, denn die 2 Wochen Vorwarnfrist vor Betriebsprüfungen reicht nicht aus, um eine belastbare Dokumentation zu erstellen. Darüber hinaus birgt das Durchleuchten und Hinterfragen Ihrer Prozesses Potential zur Effizienzsteigerung und damit zur Kostensenkung und hilft Ihr internes Kontrollsystem zu sichern.

Hierbei ist zuletzt darauf hinzuweisen, dass die Verfahrensdokumentation grundsätzlich zu den aufzubewahrenden Unterlagen gem. § 257 Absatz 1 Handelsgesetzbuch und § 147 Absatz 1 Abgabenordnung zählt.

Wie sieht eine Verfahrensdokumentation aus?

Der Umfang dieser Dokumentation wird dadurch bestimmt, was ein außenstehender Dritter zum Verständnis des Datenverarbeitungsverfahrens, der Bücher und Aufzeichnungen sowie der aufbewahrten Unterlagen benötigt. Eine solche Verfahrensdokumentation beschreibt den organisatorisch und technisch gewollten Prozess. Schnittstellen und Barrieren müssen in die Dokumentation aufgenommen werden, es muss die Unveränderbarkeit der Grundaufzeichnungen dokumentiert sein.

Die Verfahrensdokumentation besteht in der Regel aus einer allgemeinen Beschreibung, einer Anwenderdokumentation, einer technischen Systemdokumentation und einer Betriebsdokumentation.

Verfahrensdokumentationen werden individuell erstellt, weil jedes Unternehmen andere Prozesse hat. Es gibt keine größenabhängigen Erleichterungen für kleine Unternehmen, trotzdem muss skaliert gedacht werden, denn es kommt auf die Struktur des individuellen Unternehmens an. Es gilt der Grundsatz: je einfacher das Unternehmen aufgebaut ist, desto einfacher wird die Dokumentation ausfallen.

Je mehr technische Systeme zum Einsatz kommen, je mehr muss dokumentiert werden, damit sich auch ein bezüglich Buchhaltung sachverständiger Dritter ohne Kenntnisse hinsichtlich des individuell angewandten Datenverarbeitungssystems in angemessener Zeit einen Überblick über die Buchhaltung und die Geschäftsabläufe verschaffen kann.

Konsequenzen einer fehlenden oder fehlerhaften Verfahrensdokumentation

Eine fehlende oder fehlerhafte Verfahrensdokumentation soll grundsätzlich keinen formellen Mangel mit sachlichem Gewicht darstellen, der zum kompletten Verwerfen der Buchführung führt. Dies soll zumindest solange gelten, wie die grundsätzliche Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Damit an dieser Stelle jedoch gar nicht erst Diskussionen mit einem Betriebsprüfer entstehen, gilt es hier alles zu unternehmen, das entsprechende Dokumentationen vorgehalten werden.

Die Nichtvorlage wird im Rahmen der Beurteilung des Gesamtbildes des Einzelfalles negativ bewertet. Kommen weitere Mankos in der Buchführung dazu, wird diese eher verworfen, als wenn die Verfahrensdokumentation vorgelegt werden kann.

Sie haben bei uns die Möglichkeit, sich über die Verfahrensdokumentation beraten zu lassen. Über ein Förderprogramm vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können Sie finanzielle Unterstützung erhalten.

Sprechen Sie uns darauf an, wir erstellen gerne Ihre Verfahrensdokumentation.

info@bks-steuerberatung.de

(*„Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ mit zusätzlichen Regelungen zum Umgang mit Dokumenten und Belegen in Papierform).

Die Vermögensberatung spielt eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, Ihre finanziellen Ziele zu erreichen und Ihre Vermögenswerte langfristig zu sichern und gezielt zu vermehren. Sie bietet Ihnen die Möglichkeit, individuelle Strategien zu entwickeln, die genau auf Ihre Lebenssituation und Wünsche abgestimmt sind. Besonders wichtig ist uns dabei, die steuerrechtlichen Vorteile optimal zu nutzen, um Ihre finanzielle Planung noch effizienter zu gestalten. Gemeinsam erarbeiten wir nachhaltige Lösungen, die Ihnen nicht nur heute, sondern auch in Zukunft Sicherheit und Wachstum bieten.

Eine vermögensverwaltende GmbH ist eine flexible und steuerlich attraktive Lösung, um Ihr Vermögen effizient zu verwalten und langfristig zu sichern. Wir unterstützen Sie dabei, diese Unternehmensform optimal aufzubauen und zu strukturieren, damit Sie von den vielfältigen Vorteilen profitieren können. Auch eine nachträgliche Implementierung von vermögensverwaltenden GmbHs in eine bereits bestehende Unternehmensstruktur ist dabei möglich.

Unsere Leistungen umfassen unter anderem die individuelle Beratung bei der Gründung der GmbH, die Gestaltung der Gesellschaftsstruktur sowie die steuerliche Optimierung Ihrer Vermögensverwaltung. Wir helfen Ihnen dabei, die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen bestmöglich zu nutzen, um Ihre Vermögenswerte effizient zu bündeln und zu vermehren.

Darüber hinaus begleiten wir Sie bei der laufenden Verwaltung, der Optimierung der Finanzströme und der Nachfolgeplanung. Unser Ziel ist es, eine nachhaltige und steuerlich effiziente Lösung für Ihr Vermögen zu schaffen, damit Sie langfristig von den Vorteilen einer vermögensverwaltenden GmbH profitieren können.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie kompetent bei der Gestaltung Ihrer vorweggenommenen Erbfolge. Wir beraten Sie umfassend zu den rechtlichen Möglichkeiten, um Vermögen zu Lebzeiten auf Ihre Angehörigen zu übertragen und dabei steuerliche Vorteile und Freibeträge optimal zu nutzen. Dabei legen wir besonderen Wert darauf, die finanzielle Absicherung des Übertragenden zu gewährleisten.

Unser Ziel ist es, das Vermögen langfristig zu wahren und zu vermehren, um die finanzielle Stabilität Ihrer Familie auch in Zukunft zu sichern. Wir achten dabei stets auf eine nachhaltige Planung, mit der alle Beteiligten zufrieden sind.